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Die schulärztliche Untersuchung an der Primarschule Dällikon wird gemäss Volkschulgesetz vom 7.2.2005, § 20, und der Volksschulverordnung vom 28. 6. 2006, § 16 bis 18, durchgeführt.

Für die obligatorische Gesundheitsvorsorge und die Überprüfung des Impfstatus ist die Ge-meinde verantwortlich.


Die Schülerinnen und Schüler werden auf der Kindergartenstufe und in der 5. Klasse der Primarstufe schulärztlich untersucht. Auf der Kindergartenstufe erfolgen die Untersuchungen in der Regel durch Privatärztinnen und –ärzte. Die Durchführung wird von der Schulverwaltung Dällikon organisiert.

Informationen

Datum
20. September 2024

Dokumente

Name
2016 04 11 Reglement über die schulärztliche Untersuchung (PDF, 84.27 kB) Download 0 2016 04 11 Reglement über die schulärztliche Untersuchung

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