Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich verpflichtet jede Schule zur Formulierung eines Schulprogramms. Es enthält die Ziele der Schule für die kommenden Jahre und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen. Das Schulprogramm wird von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen erarbeitet und muss von der Schulpflege bewilligt werden.
Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.